Corona-Leak von VG Osnabrück anerkannt - Gibt es Hoffnung auf Entschädigungen?
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führten zu enormen Kosten in Milliardenhöhe. Politisch angeordnete Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Maskenpflicht sowie die G2- und G3-Regelungen wurden eingeführt, während in den Medien eine übertriebene Bedrohung (Bergamo) inszeniert wurde. Die offiziellenden Daten der Bundesregierung zeigen, die fehlende Übersterblichkeit im Jahr 2020 und die nicht überlasteten Krankenhäuser und die normale Anzahl von Atemwegserkrankungen. Diese Fakten / Daten verdeutlichtlichen den Fehlalarm rund um Corona.
Die Sensation des Urteils des VG Osnabrück besteht darin, dass es die bisherige Praxis in Frage stellt, wonach alle Gerichte die Aussagen des RKI zu Corona als wissenschaftliche Referenz betrachteten. Das OLG Osnabrück hat festgestellt, dass das RKI während der Corona-Pandemie politischen Weisungen folgen und diese verkünden musste und nicht gegenteilige wissenschaftliche eigene Erkenntnisse veröffetlichten durften, wie freigeklagte und durch einen Wistleblower geleakte (Corona-Leak) interne RKI-Protokolle belegen. RKI Chef Schade bestätigt dies vor dem Gericht in seiner Aussage!
RKI musste der Politik folgen und nicht der Wissenschaft - Hofnung für Geschädigte
Viele Firmen sahen sich 2020 durch die Corona-Maßnahmen gezwungen aufzugeben oder Corona-Hilfen zu beantragen. Aufgrund der durch die RKI-Protokolle belegten unwissenschaftlichen, nur durch die Politik angeordneten Corona-Maßnahmen, mussten Firmen Hilfen zu beantragen. Einige Firmen kämpfen heute noch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch diese Eingriffe der Politik.
Der aktuelle Fall, den das Verwaltungsgericht Osnabrück an das Bundesverfassungsgericht verwiesen hat, wirft wichtige Fragen zur Verfassungsmäßigkeit von Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie auf, insbesondere im Hinblick auf die Impfpflicht für Pflegekräfte. Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung möglicherweise verfassungswidrig war, könnte in der Tat Auswirkungen auf mögliche Entschädigungsansprüche gegen die Regierung haben.
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Impfpflicht und das damit verbundene Arbeitsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte verfassungswidrig waren, könnte dies dazu führen, dass Betroffene, wie die klagende Pflegehelferin, Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen können. Solche Ansprüche könnten sich auf Verdienstausfälle, psychische Belastungen oder andere Nachteile beziehen, die durch das Arbeitsverbot entstanden sind.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung ergeben. Sollte das Gericht die Maßnahmen als verfassungswidrig einstufen, könnte dies auch für andere ähnliche Fälle von Bedeutung sein und möglicherweise einen Präzedenzfall schaffen.
Links:
- Das RKI vor Gericht - Prof. Stefan Homburg
- RKI-LEAK: Alle Protokolle des RKI-Krisenstabs sind vollständig entschwärzt online
- Steilvorlage für die Corona-Aufarbeitung: Richter in Osnabrück würdigen RKI-Protokolle
- Nach RKI-Files: Folgenreicher Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück
- Corona, Klima, Rezession Vortrag von Prof. Strefan Homburg im Bayerischen Hof 2024
- Was geschah damals in Bergamo? Vortrag von Tom Lausen
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